Rechtsprechung
BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 391
- NJW 1955, 30
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.05.1954 - 3 StR 109/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.03.1954 - 1 StR 333/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.06.1954 - 5 StR 217/54
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.07.1954 - 2 StR 152/54
Rechtsmittel
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- KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
Einbeziehung aller Straftaten in die Gesamtabwägung bei Gesamtstrafenbildung und …
Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 391). - KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …
Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 410; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325, 326; Senat, Urteil vom 12. Mai 2004 - (5) 1 Ss 25/04 (16/04) -) und nur daraufhin zu prüfen, ob sie rechtsfehlerhaft ist, das heißt ob der Tatrichter Rechtsbegriffe verkannt oder seinen Beurteilungsspielraum fehlerhaft angewandt hat (vgl. BGHSt 6, 298, 300; 6, 391, 392;… OLG Düsseldorf a.a.O.;… Senat, a.a.O. und Senat, Urteil vom 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) -). - OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01
Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung
Zum einen wird im Erkenntnisverfahren nach §§ 21 Abs. 3 JGG bzw. 56 Abs. 4 StGB die gesamte verhängte Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt; schon dem Begriff nach handelt es sich hier - auch wenn der Verurteilung Untersuchungshaft vorausgegangen ist -nicht um die Aussetzung eines Strafrestes (vgl. BGHSt 5, 377; 6, 391;… Gribbohm in Leipziger Kommentar, 11. Auflage, 1993, Rdnr. 5 f zu § 56, Brunner, JGG, 9. Auflage, Rdnr. 12 zu § 21;… Eisenberg, JGG, 6. Auflage, Rdnr. 8, 11 zu § 21).
- OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22
Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem, …
Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (…BGH a. a. O.;… OLG Karlsruhe a. a. O.) und nur darauf zu überprüfen, ob sie rechtsfehlerhaft ergangen ist, der Tatrichter also Rechtsbegriffe verkannt oder seinen Bewertungsspielraum fehlerhaft ausgefüllt hat (BGHSt 6, 298, 300; 6, 391, 392, OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325, 326;… KG a. a. O.). - OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der …
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 298/299 f.; 6, 391/392; 24, 3/5; BGH NStZ 2002, 312;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 [bei juris];… Fischer § 56 Rn. 25 m.w.N.). - KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99 Das Revisionsgericht hat folglich nur zu prüfen, ob der Tatrichter seinen Beurteilungsspielraum fehlerfrei angewandt oder Rechtsbegriffe verkannt hat (vgl. BGHSt 6, 298, 300; 6, 391, 392).
- BayObLG, 27.11.2003 - 5St RR 300/03
Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung; Aussetzung der …
Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 391/392). - BGH, 26.03.1965 - 4 StR 528/64
Annahme einer früheren Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung von …
Eine Teilverbüßung der erkannten Strafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft steht deshalb, weil der Täter die Härte des Strafvollzugs in diesem Fall noch nicht gespürt hat, einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen des Strafrestes nicht entgegen (BGHSt 6, 391, 393) [BGH 04.11.1954 - 3 StR 392/54], während sonst die Aussetzung nur eines Teiles der erkannten Strafe zur Bewährung unzulässig ist (BGHSt 6, 163). - BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
Rechtsmittel
Ob das im Einzelfalle zutrifft, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 6, 391). - OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00
Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.01.1960 - 2 StR 557/59
Möglichkeit des Jugendrichters zur Verhandlung der Entscheidung über einen Antrag …
- BGH, 08.09.1955 - 1 StR 334/55
Rechtsmittel
- BGH, 06.07.1962 - 4 StR 157/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 14.07.1955 - 3 StR 204/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.04.1955 - 3 StR 66/55
Rechtsmittel
- BGH, 15.10.1968 - 1 StR 403/68
Voraussetzungen für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung - Anforderungen an …
- BGH, 09.01.1968 - 5 StR 705/67
Strafzumessung bei Verhinderung der Tatbeendigung durch das Opfer selbst
- BGH, 30.04.1963 - 1 StR 147/63
Rechtsmittel
- BGH, 25.07.1961 - 1 StR 287/61
Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Ablehnung einer Strafaussetzung zur …
- BGH, 28.09.1956 - 2 StR 316/56
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1955 - 2 StR 519/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1955 - 1 StR 320/54
Rechtsmittel
- BGH, 03.02.1955 - 4 StR 572/54
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 1
- NJW 1955, 30
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.11.1953 - 5 StR 300/53
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Es kann dahinstehen, ob es hierfür schon ausreicht, wenn das Oberlandesgericht sie dem Versichernden oder anderen Zeugen vorhalten, oder wenn sie für die Entschliessung des Gerichts über Zeugenladungen von Bedeutung sein konnte (RGSt 75, 399; dagegen BGHSt 5, 69).Die Entscheidung BGHSt 5, 69 steht nicht entgegen.
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
An der hierfür erforderlichen allgemeinen Zuständigkeit (BGHSt 1, 13 [16]) können keine Zweifel bestehen. - BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits …
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Die eidesstattliche Versicherung durfte aber auch über den Gegenstand, auf den sie sich bezog, und in dem Verfahren, zu dem sie eingereicht wurde, abgegeben werden und war nicht rechtlich völlig wirkungslos (BGHSt 2, 218 [222]). - RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41
Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und …
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Es kann dahinstehen, ob es hierfür schon ausreicht, wenn das Oberlandesgericht sie dem Versichernden oder anderen Zeugen vorhalten, oder wenn sie für die Entschliessung des Gerichts über Zeugenladungen von Bedeutung sein konnte (RGSt 75, 399; dagegen BGHSt 5, 69).
- BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20
Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die …
Dazu muss die Behörde, bei der der Beweis zu erbringen ist, befugt sein, die eidesstattliche Versicherung gerade in dem Verfahren abzunehmen, in dem sie abgegeben wurde, und über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 1 f.; 17, 303; BGH, Beschluss vom 7. Februar 1989 - 5 StR 26/89, wistra 1989, 181 f.). - BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.02.1957 - 1 StR 471/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder …
Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303;… BGH GA 1973, 109). - BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58
Rechtsmittel
Damit steht fest, daß die eidesstattlichen Versicherungen "rechtlich nicht völlig wirkungslos" waren (vgl. BGHSt 2, 218, 222; 7, 1; BGH LM Nr. 7 zu § 156 StGB und die dort angeführten Urteile des erkennenden Senats 1 StR 603/51 vom 11. Dezember 1951 und 1 StR 884/51 vom 6. Mai 1952). - BGH, 08.05.1956 - 2 StR 370/55
Rechtsmittel
Ob der Angeklagte Ehebruch getrieben hatte, konnte für die vorläufige Regelung der Unterhaltsfrage und die Entscheidung über die Leistung eines Kostenvorschusses erheblich sein (vgl hierzu BGHSt 1, 13; 7, 1). - BGH, 02.02.1956 - 3 StR 452/55
Rechtsmittel
Heimtückisch tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Angegriffenen zur Tat ausnutzt, BGHSt 6, 120; 7, 2 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]21. Die Wehrlosigkeit des Opfers beruht nicht ausnahmslos, jedoch regelmäßig und auch im vorliegenden Falle auf Arglosigkeit, die sich keines Tötungsangriffs und daher auch keines Anlasses zur Verteidigung dagegen versieht. - BGH, 22.11.1955 - 2 StR 238/55
Rechtsmittel
Das Amtsgericht war eine für die Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen allgemein zuständige Behörde (s. BGHSt 7, 1 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]). - BGH, 26.04.1957 - 1 StR 535/56
Rechtsmittel
Ob sie im vorliegenden Fall das Verfahren irgendwie beeinflußt hat, ist rechtlich für die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts ohne Bedeutung (vgl §§ 46 Abs. 2, 58 Abs. 2, 64 Abs. 2 ArbGG; § 377 Abs. 3, 4 ZPO; BGHSt 7, 1 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]).
Rechtsprechung
BGH, 02.11.1954 - 5 StR 382/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 30
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 05.05.1955 - 4 StR 119/55
Rechtsmittel
Hinzu komme das Aufsehen, das das Verbrechen an dem in der näheren Nachbarschaft bekannten Mädchen erregt habe, Die Entscheidung ist zwar in das Ermessen des Tatrichters gestellt (BGHSt 6, 299 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54] [301]; BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954 = LM § 23 StGB Nr. 17).Das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Ausgleich der durch die Tat herbeigeführten Verletzung der Rechtsordnung und die Notwendigkeit, die Rechtstreue der Bevölkerung zu stärken, können die Vollstreckung erforderlich machen (BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954 = LM § 23 StGB Nr. 17), weil das Rechtsgefühl der Allgemeinheit durch eine Aussetzung verletzt würde.
- BGH, 04.10.1955 - 5 StR 268/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57
Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im …
Denn bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erfordert (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB), dürfen die Persönlichkeit des Täters und die persönlichen Umstände, die im Rahmen des § 23 Abs. 2 StGB zu beachten sind, nicht außer Betracht bleiben (BGH 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 in NJW 1955 Seite 30).
- BGH, 30.08.1957 - 5 StR 178/57
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Strafaussetzung zur Bewährung …
Dagegen ist mit Rechtsgründen nichts einzuwenden, wie der erkennende Senat in dem ähnlichen Fall eines Gemeindedirektors bereits entschieden hat (vgl. 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 = NJW 1955, 30). - BGH, 25.01.1956 - 6 StR 135/55
Rechtsmittel
Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass es im allgemeinen gegen das Vorhandensein eines öffentlichen interesses an der Vollstreckung der Strafe sprechen wird, wenn seit der Begehung der Tat eine Längere Zeit verstrichen ist (vgl im übrigen die Entscheidungen5 StR 382/54 vom 2. November 1954 NJW 55, 30 und4 StR 115/55 vom 12. Mai 1955 NJW 55, 996). - BGH, 21.04.1955 - 4 StR 7/55
Rechtsmittel
Es ist anerkannt, daß bei der Prüfung, ob das öffentliche Interesse den Strafvollzug erheischte auch in der Person des Täters liegende Umstände verwertet werden dürfen (BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954). - BGH, 13.10.1955 - 1 StR 360/55
Rechtsmittel
Daß das Landgericht die Persönlichkeit des Täters, insbesondere auch sein Verhalten nach der Tat (vgl BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954, LM Nr. 17 zu § 23 StGB) bei seiner Entscheidung außer Acht gelassen hätte, kann nicht angenommen werden. - BGH, 27.07.1955 - 6 StR 20/55
Rechtsmittel
Diese nur formelhafte Wiederholung des Gesetzeswortlauts ist in aller Regel keine ausreichende Begründung für die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung, Insoweit wird die Strafkammer die Richtlinien zu beachten haben, die im Urteil 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 enthalten sind (s. NJW 1955 S 30!).