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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54   

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BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,332)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1954 - 3 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,332)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1954 - 3 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 391
  • NJW 1955, 30
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07

    Einbeziehung aller Straftaten in die Gesamtabwägung bei Gesamtstrafenbildung und

    Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 391).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 410; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325, 326; Senat, Urteil vom 12. Mai 2004 - (5) 1 Ss 25/04 (16/04) -) und nur daraufhin zu prüfen, ob sie rechtsfehlerhaft ist, das heißt ob der Tatrichter Rechtsbegriffe verkannt oder seinen Beurteilungsspielraum fehlerhaft angewandt hat (vgl. BGHSt 6, 298, 300; 6, 391, 392; OLG Düsseldorf a.a.O.; Senat, a.a.O. und Senat, Urteil vom 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) -).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01

    Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung

    Zum einen wird im Erkenntnisverfahren nach §§ 21 Abs. 3 JGG bzw. 56 Abs. 4 StGB die gesamte verhängte Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt; schon dem Begriff nach handelt es sich hier - auch wenn der Verurteilung Untersuchungshaft vorausgegangen ist -nicht um die Aussetzung eines Strafrestes (vgl. BGHSt 5, 377; 6, 391; Gribbohm in Leipziger Kommentar, 11. Auflage, 1993, Rdnr. 5 f zu § 56, Brunner, JGG, 9. Auflage, Rdnr. 12 zu § 21; Eisenberg, JGG, 6. Auflage, Rdnr. 8, 11 zu § 21).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54   

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https://dejure.org/1954,562
BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54 (https://dejure.org/1954,562)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1954 - 2 StR 203/54 (https://dejure.org/1954,562)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1954 - 2 StR 203/54 (https://dejure.org/1954,562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 1
  • NJW 1955, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1953 - 5 StR 300/53
    Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
    Es kann dahinstehen, ob es hierfür schon ausreicht, wenn das Oberlandesgericht sie dem Versichernden oder anderen Zeugen vorhalten, oder wenn sie für die Entschliessung des Gerichts über Zeugenladungen von Bedeutung sein konnte (RGSt 75, 399; dagegen BGHSt 5, 69).

    Die Entscheidung BGHSt 5, 69 steht nicht entgegen.

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

    Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
    An der hierfür erforderlichen allgemeinen Zuständigkeit (BGHSt 1, 13 [16]) können keine Zweifel bestehen.
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits

    Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
    Die eidesstattliche Versicherung durfte aber auch über den Gegenstand, auf den sie sich bezog, und in dem Verfahren, zu dem sie eingereicht wurde, abgegeben werden und war nicht rechtlich völlig wirkungslos (BGHSt 2, 218 [222]).
  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

    Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
    Es kann dahinstehen, ob es hierfür schon ausreicht, wenn das Oberlandesgericht sie dem Versichernden oder anderen Zeugen vorhalten, oder wenn sie für die Entschliessung des Gerichts über Zeugenladungen von Bedeutung sein konnte (RGSt 75, 399; dagegen BGHSt 5, 69).
  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder

    Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303; BGH GA 1973, 109).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58

    Rechtsmittel

    Damit steht fest, daß die eidesstattlichen Versicherungen "rechtlich nicht völlig wirkungslos" waren (vgl. BGHSt 2, 218, 222; 7, 1; BGH LM Nr. 7 zu § 156 StGB und die dort angeführten Urteile des erkennenden Senats 1 StR 603/51 vom 11. Dezember 1951 und 1 StR 884/51 vom 6. Mai 1952).
  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 370/55

    Rechtsmittel

    Ob der Angeklagte Ehebruch getrieben hatte, konnte für die vorläufige Regelung der Unterhaltsfrage und die Entscheidung über die Leistung eines Kostenvorschusses erheblich sein (vgl hierzu BGHSt 1, 13; 7, 1).
  • BGH, 02.02.1956 - 3 StR 452/55

    Rechtsmittel

    Heimtückisch tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Angegriffenen zur Tat ausnutzt, BGHSt 6, 120; 7, 2 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]21. Die Wehrlosigkeit des Opfers beruht nicht ausnahmslos, jedoch regelmäßig und auch im vorliegenden Falle auf Arglosigkeit, die sich keines Tötungsangriffs und daher auch keines Anlasses zur Verteidigung dagegen versieht.
  • BGH, 22.11.1955 - 2 StR 238/55

    Rechtsmittel

    Das Amtsgericht war eine für die Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen allgemein zuständige Behörde (s. BGHSt 7, 1 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]).
  • BGH, 26.04.1957 - 1 StR 535/56

    Rechtsmittel

    Ob sie im vorliegenden Fall das Verfahren irgendwie beeinflußt hat, ist rechtlich für die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts ohne Bedeutung (vgl §§ 46 Abs. 2, 58 Abs. 2, 64 Abs. 2 ArbGG; § 377 Abs. 3, 4 ZPO; BGHSt 7, 1 [BGH 09.11.1954 - 2 StR 203/54]).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1954 - 5 StR 382/54   

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https://dejure.org/1954,2123
BGH, 02.11.1954 - 5 StR 382/54 (https://dejure.org/1954,2123)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1954 - 5 StR 382/54 (https://dejure.org/1954,2123)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1954 - 5 StR 382/54 (https://dejure.org/1954,2123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 30
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.05.1955 - 4 StR 119/55

    Rechtsmittel

    Hinzu komme das Aufsehen, das das Verbrechen an dem in der näheren Nachbarschaft bekannten Mädchen erregt habe, Die Entscheidung ist zwar in das Ermessen des Tatrichters gestellt (BGHSt 6, 299 [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54] [301]; BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954 = LM § 23 StGB Nr. 17).

    Das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Ausgleich der durch die Tat herbeigeführten Verletzung der Rechtsordnung und die Notwendigkeit, die Rechtstreue der Bevölkerung zu stärken, können die Vollstreckung erforderlich machen (BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954 = LM § 23 StGB Nr. 17), weil das Rechtsgefühl der Allgemeinheit durch eine Aussetzung verletzt würde.

  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 268/55
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  • BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57

    Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im

    Denn bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erfordert (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB), dürfen die Persönlichkeit des Täters und die persönlichen Umstände, die im Rahmen des § 23 Abs. 2 StGB zu beachten sind, nicht außer Betracht bleiben (BGH 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 in NJW 1955 Seite 30).
  • BGH, 30.08.1957 - 5 StR 178/57

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Strafaussetzung zur Bewährung

    Dagegen ist mit Rechtsgründen nichts einzuwenden, wie der erkennende Senat in dem ähnlichen Fall eines Gemeindedirektors bereits entschieden hat (vgl. 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 = NJW 1955, 30).
  • BGH, 25.01.1956 - 6 StR 135/55

    Rechtsmittel

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass es im allgemeinen gegen das Vorhandensein eines öffentlichen interesses an der Vollstreckung der Strafe sprechen wird, wenn seit der Begehung der Tat eine Längere Zeit verstrichen ist (vgl im übrigen die Entscheidungen5 StR 382/54 vom 2. November 1954 NJW 55, 30 und4 StR 115/55 vom 12. Mai 1955 NJW 55, 996).
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 7/55

    Rechtsmittel

    Es ist anerkannt, daß bei der Prüfung, ob das öffentliche Interesse den Strafvollzug erheischte auch in der Person des Täters liegende Umstände verwertet werden dürfen (BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954).
  • BGH, 13.10.1955 - 1 StR 360/55

    Rechtsmittel

    Daß das Landgericht die Persönlichkeit des Täters, insbesondere auch sein Verhalten nach der Tat (vgl BGH 5 StR 382/54 vom 2. November 1954, LM Nr. 17 zu § 23 StGB) bei seiner Entscheidung außer Acht gelassen hätte, kann nicht angenommen werden.
  • BGH, 27.07.1955 - 6 StR 20/55

    Rechtsmittel

    Diese nur formelhafte Wiederholung des Gesetzeswortlauts ist in aller Regel keine ausreichende Begründung für die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung, Insoweit wird die Strafkammer die Richtlinien zu beachten haben, die im Urteil 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 enthalten sind (s. NJW 1955 S 30!).
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